Auszubildender und Ausbilder im Gespräch in einer Werkhalle
www.fotografiemh.de - Hannes Harnack

Fördermöglichkeit für AusbildungsbetriebeFörderprogramm "Fit for Work"

Um die berufliche Bildung zu stärken und den Fachkräftebedarf zu sichern, fördert die Bayerische Staatsregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) ausbildende Betriebe mit dem Programm "Fit for Work - Chance Ausbildung". Dieses Förderprogramm wendet sich an Ausbildungsbetriebe, die auch marktbenachteiligten Jugendlichen eine Ausbildung ermöglichen wollen.

Förderhinweise "Fit for Work – Chance Ausbildung"

Die Zuwendung für Betriebe beträgt pro Monat 360 Euro (Festbetrag), soweit das Ausbildungsverhältnis besteht. Der Bewilligungszeitraum beträgt längstens 16 Monate und gilt für alle förderfähigen Ausbildungsverhältnisse, unabhängig von der jeweiligen Ausbildungszeit des Berufes. Die Auszahlung erfolgt erst nach Ende des Förderzeitraums. Eine Antragsstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Ausbildung erfolgen.

Die Förderung wird gewährt für die Ausbildung von

  • Jugendlichen, die im Kalenderjahr 2024 eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember 2024 abschließen konnten, außer sie haben einen Realschulabschluss oder einen höheren Schulabschluss erworben.
  • Jugendlichen, wenn sie als Schülerin / Schüler einer Praxisklasse oder Berufsorientierungsklasse die bayerische Mittelschule beendet haben - unabhängig davon, wann der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.
  • Jugendlichen, die eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule ohne Abschluss beendet haben - unabhängig davon, wann der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.
  • Ausbildungsverhältnisse mit sog. Altbewerbern, d. h. jungen Menschen, die bereits im Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung oder früher eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule verlassen haben, können gefördert werden, außer sie haben einen mittleren Schulabschluss (z. B. Realschulabschluss) oder einen höheren Schulabschluss erworben. 
    Hinweis: Zur Gruppe der Altbewerber zählen z. B. junge Menschen, die eine berufliche Ausbildung vorzeitig ohne Abschluss beendet haben und erneut einen Ausbildungsvertrag abschließen oder junge Menschen, die den Ausbildungsbetrieb wechseln (z. B. wegen Insolvenz des Ausbildungsbetriebs)
  • Junge Menschen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), eine Deutschklasse an Berufsschulen (DK-BS), ein Berufsintegrationsjahr (BIJ), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse) besuchen oder besucht haben
  • Junge Menschen, die eine berufliche Ausbildung in einem Teilzeitausbildungsverhältnis nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO machen. Zur Zielgruppe zählt nicht, wer das Ausbildungsverhältnis in Teilzeit durchführt, weil zeitgleich mit der betrieblichen Ausbildung ein Studium absolviert oder eine Bildungseinrichtung besucht wird, die zu einem höherwertigen Bildungsabschluss führt.
  • Jugendlichen, die während der Ausbildung mit der SGB III Leistung Assistierte Ausbildung (AsA) unterstützt werden.
    Hinweis: Die AsA Leistung muss spätestens neun Monate nach Beginn der Ausbildung zwischen dem Maßnahmeträger und dem daran teilnehmenden Jugendlichen vereinbart werden. Innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung der AsA-Leistung muss der Betrieb den Förderantrag stellen.

Förderfähig sind Jugendliche

  • mit deutscher Staatsbürgerschaft
  • mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates
  • aus Drittstaaten, soweit sich diese mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Bayern aufhalten (z. B. anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis).

 Bitte beachten Sie die Altersgrenze: Gefördert werden junge Menschen, die am Tag des Beginns der Berufsausbildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.



Antrag, Fristen, Informationen

Anträge müssen elektronisch gestellt werden, dabei sind Fristen zu beachten.
Eine Antragsstellung muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Ausbildung erfolgen.

 

Für eine persönliche Beratung steht das Zentrum Bayern, Familie und Soziales unter der Telefonnummer 0921 605-3388 (vormittags) oder per E-Mail unter  esf@zbfs.bayern.de zur Verfügung.

 Weitere Informationen zu "Fit for Work – Chance Ausbildung"

Hier erhalten Sie eine Einschätzung, ob ein Ausbildungsverhältnis förderfähig ist.



Gehrmann Jacqueline

Jacqueline Gehrmann

Ausbildungsakquise

Hasenhägweg 67

63741 Aschaffenburg

Tel. 06021 4904-5149

Fax 06021 4904-5649

j.gehrmann--at--hwk-ufr.de

Georg Bernhart

Georg Bernhart

Ausbildungsakquise

Rennweger Ring 3

97070 Würzburg

Tel. 0931 30908-1142

Fax 0931 30908-1642

g.bernhart--at--hwk-ufr.de