Unterstützung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer im HandwerkErfolgreich in die Selbstständigkeit
Die betriebswirtschaftliche Beratung für Existenzgründer im Handwerk ist wesentlicher Bestandteil der handwerklichen Gewerbeförderung. Handwerksbetriebe können diese Beratung jederzeit in Anspruch nehmen. Die Betriebsberater der Handwerkskammer für Unterfranken helfen bei allen Fragestellungen rund um das Thema Existenzgründung im Handwerk.
Existenzgründungsberatung bei der Handwerkskammer für Unterfranken
- Wir beraten Sie individuell, zielorientiert und unentgeltlich
- Wir informieren Sie mündlich, telefonisch oder auch schriftlich
- Wir bieten Ihnen vielfältiges Informationsmaterial
- Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein Gründungskonzept einschließlich Rentabilitätsrechnung
Wie die Existenzgründung gelingen kann und wie Handwerksbetriebe von der kostenlosen Beratung der Kammer profitieren können, zeigt dieses kurze Video.
Ansprechpartner der Unternehmensberatung nach Regionen:
Erste Schritte in der Existenzgründung
Existenzgründungen sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie wohl überlegt und sorgfältig geplant sind. Orientierung finden Sie in den unten aufgeführten Materialien:
Broschüre zur Existenzgründung:
Informationen zum Businessplan:
Informationen für Existenzgründer auf einen Blick
Wir halten umfangreiches Informationsmaterial zum Thema Existenzgründung für Sie bereit. Hier finden Sie eine Auswahl:
Chancen und Risiken einer Betriebsübernahme
Broschüre zur Unternehmensnachfolge
Starthilfe - Infobroschüre
Merkblatt Gründungszuschuss
Coaching-Programm für Existenzgründer
Als Existenzgründer oder Betriebsübernehmer im Handwerk können Sie auch das Coaching-Programm der Bayerischen Staatsregierung in Anspruch nehmen. Es eignet sich bei größerem Beratungsbedarf zu definierten Themen, z. B. für die Erstellung eines Marketing-Konzeptes.
Für das Coaching-Programm werden freie Unternehmensberater ausgewählt, die ihren Betriebssitz in Bayern haben.
Voraussetzungen
Das Coaching Programm kann nur für Unternehmen genehmigt werden, die sich in der Vorgründungsphase befinden. Das heißt, bei Antragsstellung darf das Unternehmen noch nicht gegründet oder übernommen worden sein.
Fördersumme
Die Gründer erhalten einen Zuschuss von bis zu 70 % des Honorars. Die maximale Förderung beträgt 10 Tagewerke bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt somit 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Downloads zum Coachingprogramm:
Merkblatt Vorgründungs- und Nachfolgecoaching
Formular Abrechnung Einzelcoaching
Formular Bericht des beratenen Existenzgründers
Nähere Informationen zum Coaching-Programm erhalten Sie
unter www.start-in-bayern.de.
Hilfe für Existenzgründer am Bayerischen Untermain
Die Gründeragenturen sind ein Netzwerk unter dem Dach der Regionalmarketing-Initiative Bayerischer Untermain. Dem in dieser Form einzigartigen Netzwerk sind die beiden Wirtschaftskammern, die Stadt Aschaffenburg, die beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg mit insgesamt 64 Gemeinden, die Agentur für Arbeit und die beiden Finanzämter angeschlossen.
Gründungswillige können bei ihrer Gemeinde nun nicht mehr nur ihr Gewerbe anmelden, sondern sie erhalten dort auf Wunsch auch gleich eine Steuer-Nummer und ggf. auch die Betriebsnummer der Agentur für Arbeit.
Finanzielle Förderung für Existenzgründer
Staatliche Institutionen bieten für Existenzgründer Fördermöglichkeiten an, über die wir Sie gern im Einzelnen informieren.
- Agentur für Arbeit
Zum Beginn einer selbstständigen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus gewährt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen den Gründerzuschuss.
Informationen zum Gründerzuschuss
- Öffentliche Förderbanken
Sowohl der Bund (KFW-Mittelstandsbank) wie auch die einzelnen Länder (z. B. LfA Förderbank Bayern) fördern qualifizierte Existenzgründer, deren Unternehmenskonzept eine dauerhaft tragfähige Existenz erwarten lässt.
Die Förderdarlehen müssen über die Hausbank beantragt werden, bevor mit dem Investitionsvorhaben begonnen wird (strenge Vorbeginnklausel).