Angebotsnummer 3518035-0
Information
Änderungen vorbehalten!
W i c h t i g: Anmeldeformulare im Original unterschrieben und mit Kopie Ihres Gesellenprüfungszeugnisses bei uns einreichen! Erst nach erfolgreicher Zulassung erhalten Sie eine Zulassungs- und Kursplatzbestätigung. Ca. acht Wochen vor Lehrgangsbeginn bekommen Sie die Einladung mit allen weiteren Informationen. Die Rechnung erhalten Sie am ersten Kurstag. Ratenzahlungen können dann noch vereinbart werden.
Die Teile III und IV können auch einzeln besucht werden!
Termine Teil IV:
Termine Teil III:
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte frühzeitig anmelden!
Arbeitsmaterial
Die Lernmittel werden Ihnen am ersten Kurstag ausgehändigt. Bitte bringen Sie einen Laptop oder Tablet sowie Schreibzeug und einen Taschenrechner mit.
Voraussetzungen
Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen. Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.
Kursleiter
Thomas Hasenstab
Abschluss
Teilzeugnis im Teil III
Teilzeugnis im Teil IV