Angebotsnummer 3518053-0
Nach Beendigung des Vorbereitungs-Lehrgangs Teil I, beginnt die praktische Bauphase Ihres Meisterstückes. Im Anschluss findet gegen Mitte/Ende Oktober die Abschlussprüfung (Teil I) statt.
Inhalte:
Teil I - Fachpraktischer Teil
- Maschinenlehrgang der BGHM
- Furniertechnik
- Oberflächen
- Verbindungstechniken
Teil II - Fachtheoretischer Teil
Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik
- Fertigungskonzept und Umsetzungsmöglichkeiten
- Grundlagen der Gestaltung
- Entwurfs- und Zeichentechnik
- Produktentwicklung
- Anforderung an Konstruktionen
Montage und Instandhaltung
- Montageablauf
- Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik
- Überwachung und Endabnahme, Instandhaltung
- Koordination von Montageleistungen
- Montagetechniken
- Schließ- und Schutzsysteme
Auftragsabwicklung
- Auftragsbeschaffung
- Angebotserstellung
- Arbeitsplanung
- Material- und Betriebsmitteleinsatz
- Fertigungsunterlagen
- Vergabe von Unteraufträgen
- Technikeinsatz
- Datenermittlung und Kalkulation
Betriebsführung und Betriebsorganisation
- Ermittlung der Betriebskosten
- Betriebliche Kostenstruktur sowie Kennzahlen
- Marketing und Konzepte für den Umgang mit Kunden
- Qualitätsmanagement
- Personalwirtschaft
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Planung der Betriebsstätte
Ihr Nutzen
Sie ...
- lernen einen Betrieb selbstständig zu führen
- haben als Schreinermeister/in einen Vorsprung an Wissen und Können
- erfüllen als Schreinermeister/in die Voraussetzung zu studieren
Nähere Informationen mit ausführlichen Bildern finden Sie unter www.bildungszentrum-wuerzburg.de/meisterschule-schreiner
Zielgruppe
Schreiner, Tischler, Holzmechaniker, Orgelbauer , die ihre Zukunft gerne in selbst gestellten und besonderen Herausforderungen suchen.
Information
Prüfungsgebühr Teil I = 340,00 Euro
Prüfungsgebühr Teil II = 290,00 Euro
Lern- und Arbeitsmittel = ca. 200,00 Euro
Schmuckmeisterbrief = 45,00 Euro
Nebenkosten praktische Prüfung = ca. 150,00 Euro
Meisterstück (nach Ausführung) bis ca. 2.000,00 Euro
Voraussetzungen
Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.
Kursleiter
Lukas Clement
Abschluss
Meisterprüfung im Schreinerhandwerk