Uhrmacher-Meister Teile II und I

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Gebühren

Kurs: 7.110,00 €

Prüfung: 630,00 €

förderfähig

Unterricht

12.01.2026 - 12.06.2026

Montag bis Freitag ganztags

Vollzeit

Lehrgangsdauer 860 UE

Lehrgangsort

Zwerchgraben 2

97074 Würzburg

W - 206

Kontakt

Gabi Bauer

Tel. +49 931 4503-2104

g.bauer--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 3518031-0

Die Kursinhalte richten sich nach der Uhrmachermeisterverordnung von 2005.



Wesentliches Merkmal des Unterrichts ist die Verknüpfung von Theorie und Praxis der Uhrmacherei.

Themenschwerpunkte sind insbesondere:

  • Entwurf, Konstruktion, Berechnung, Kalkulation und Teilanfertigung einer mechanischen Uhr
  • Instandsetzen mechanischer Chronografen
  • Bearbeiten von Kundenaufträgen
  • Führen eines Uhrmacherbetriebes
  • Techniken der Instandhaltung z. B. Erstellen von Fehleranalysen, Prüf- und Messtechniken, Funktionsprüfung und Fehlersuche an elektronischen Uhren, Kenntnisse über historische Uhren

Zielgruppe

Besonders qualifizierte und engagierte Persönlichkeiten, die Ihre Zukunft gerne selbst gestalten und besondere Herausforderungen suchen.

Information

Zusatzgebühr prakt. Prüfung ca. 100,00 Euro
Nebenkosten prakt. Prüfung ca. 1.300,00 Euro
Lern- und Arbeitsmittel: ca. 500,00 Euro
Schmuckmeisterbrief: 45,00 Euro

Änderungen vorbehalten!

Die praktische Prüfung findet im Anschluss an den Kurs statt - voraussichtliche Dauer eine Woche.

Arbeitsmaterial

Schreibmaterial Taschenrechner TZ-Zubehör Arbeitsmantel Tischwerkzeug (Lupen und Pinzetten)

Voraussetzungen

Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Kursleiter

Michael Eberlein

Abschluss

Uhrmacher-Meister

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Meister-BAfög). Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

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